Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, eine geringe Rente, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag bezieht oder wessen Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, kann am Stromspar-Check der Caritas Hamburg teilnehmen.
Informationen zu diesem Angebot gibt es unter:
Caritas Hamburg – Energieberatung
Informationen zum Stromsparcheck