Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2024:

Die Veränderungen gegenüber der Tabelle vom 01.01.2023 betreffen u.a. eine Erhöhung des Kindesunterhalts für minderjährige und volljährige Kinder.
Für Unterhaltspflichtige wurden die Einkommensstufen um jeweils 200 € angehoben und der Selbstbehalt erhöht (notwendiger Eigenbedarf, z.B. gegenüber minderjährigen Kindern auf 1.450 €, bei Nichterwerbstätigen auf 1.200 €).

PDF Duesseldorfer-Tabelle-2024.pdf

Link: www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024.