Die Veränderungen gegenüber der Tabelle vom 01.01.2022 betreffen eine leichte Erhöhung des Kindesunterhalts für minderjährige und volljährige Kinder. Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige wurde erhöht (notwendiger Eigenbedarf, z.B. gegenüber minderjährigen Kinder auf 1.307€ (bei nicht erwerbstätigen auf 1.120€)).