Die Veränderungen gegenüber der Tabelle vom 01.01.2021 betreffen eine leichte Erhöhung des Kindesunterhalts für minderjährige und volljährige Kinder. Die Einkommensgruppen sowie der Selbstbehalt (notwendiger Eigenbedarf, z.B. gegenüber minderjährigen Kinder €1160 (bei nicht erwerbstätigen €960)) für Unterhaltspflichtige bleiben gleich bzw. die Tabelle wurde erweitert für Einkommen bis €11.000.
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer- Tabelle-2022.pdf
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/index.php